Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Semita Group GmbH, |
1 Allgemeine Bestimmungen |
(1) Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma
SunDevice erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese
Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen. |
2 Vertragsschluss |
(1)
Unsere Angebote sind freibleibend. |
3 Eigentumsvorbehalt |
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern
behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung
aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmer
vor. |
4 Preise / Zahlungsbedingungen |
(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist
die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. (2) Die Zahlung wird in der Auftragsbestätigung geklärt und dokumentiert. (3) Ein Recht zur Aufrechnung besteht für den Kunden nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. |
5 Gewährleistung im Falle der Lieferung von Ware (Kaufvertrag) |
(1) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb
einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen;
andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den
Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach
dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt
wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für
die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt
der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2
Monate nach seiner Festestellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist
des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels trifft den Verbraucher. (2) Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist, hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir können die Art der gewählten Nacherfüllung jedoch verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. (3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. (4) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. (5) Für die Beschaffenheit der Ware gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist, grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. (6) Garantien im Rechtsinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. |
6 Gewährleistung im Falle der Herstellung eines Gewerkes (Werkvertrages) |
(1) Für den Fall des Werkvertrages leisten wir für Mängel der
Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Neuherstellung. (2) Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, oder wird die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhätnismäßiger Kosten abgelehnt, die Nacherfüllung schlägt fehl oder sie ist dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadenersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (vgl. § 9) statt der Leistung verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln oder nur geringfügiger Vertragswidrigkeit steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. (3) Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (4) Die Ansprüche des Kunden wegen Mängel, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleitsungen hierfür besteht betreffen, verjähren in 1 Jahr ab Abnahme des Werkes / des Reparaturgegenstandes. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, so wie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. (5) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. |
7 Haftungsbeschränkung |
(1) Unsere Haftung beschränkt sich bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir gegenüber Unternehmen nicht. (3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Ebenso gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. |
8 Schlussbestimmungen |
(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
Arnsberg in NRW. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen. (2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. |
Semita Group GmbH. - Lieferbedingungen |
Prognosen: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der überreichten Unterlagen und Prognosen übernimmt Semita Group GmbH keine Gewähr. Garantie: Semita Group GmbH gewährt für schlüsselfertige PV-Anlagen 2 Jahre Gewährleistung. Bei reinen Materiallieferungen besteht nur Anspruch auf die gewährte Garantie des Herstellers. Dabei ist für den Kunden Bringschuld vereinbart, also von Semita Group GmbH keine Anfahrt, keine Fehlersuche, keine Montage, es sei denn gegen Berechnung. Die defekte Ware kann aber vom Hersteller abgeholt und entsprechend ersetzt werden. Dies gilt auch für etwaige Produkte mit einer Gewährleistungs-Verlängerung von mehr als 2 Jahren. Technische Details: Die Auslegung der Wechselrichter erfolgt nach der Notwenigkeit gemäß den Herstellervorgaben. Preise: Alle Preise netto zzgl. MwSt. Im Falle einer nicht vermeidlichen Preiskorrektur durch Semita Group GmbH durch eine Preiserhöhung dessen Lieferanten, hat der Kunde das Recht vom Auftrag zurück zu treten. Nach Möglichkeit bietet Semita Group GmbH Alternativprodukte an. Lieferung: Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich, es sei den dies wird anders vereinbart. Etwaige Terminzusagen gelten nur für den Fall, dass auch der Zulieferung von Semita Group GmbH seine Liefertermine einhält. Es besteht in keinem Fall ein Anspruch auf Schadenersatz von beiden Seiten. Leistungsgarantie: Semita Group GmbH selbst gewährt keine Leistungsgarantie, ist jedoch im Schadensfall behilflich, um die Leistungszusagen des Zulieferanten/Herstellers einzufordern. Teillieferung Sollte der Kunde vor der Modullieferung den Unterbau oder/und die Wechselrichter übernehmen, können diese auch im Falle einer nicht zu erwartenden Lieferverzögerung der Module nicht mehr zurückgenommen werden. Gerüst: Der Objektbesitzer hat für eine sichere Montage eines Gerüst/Fanggerüst zu sorgen. Blitzschutz Im Lieferumfang ist kein Blitzschutz berücksichtigt. Dieser muss individuell mit dem jeweiligen Elektroinstallateur bzw. der entsprechenden Versicherung abgestimmt werden. Versicherung: Der Kunde kümmert sich selbst um die Versicherung der Photovoltaikanlage. Als Betreiber auf fremden Dächern schließt er auch eine Betreiberhaftpflichtversicherung ab. Diese ist vor Baubeginn abzuschließen, da die PV-Komponenten nach fester Montage mit dem Gebäude ins Gefahrengut des Auftragsgebers übergehen. Hinweis für Ausfallfortzahlung bei PV-Anlagen-Versicherung: Es ist vorgekommen dass, nach einem Gebäudebrand die PV-Anlage erst nach einem Jahr wieder auf das Dach montiert werden konnte! |
(Stand Oktober 2016 Semita Group GmbH) |